Noch Ende August hatte das Landgericht Hamburg einen Antrag der GEMA auf eine Einstweilige Verfügung gegen YouTube „mangels Eilbedürftigkeit“ abgelehnt. Nun können die Kreativen an anderer Stelle einen Erfolg im Streit mit dem Google-Portal verbuchen: So hat das Landgericht Hamburg nun die YouTube-Plattform und den Google-Mutterkonzern dazu verurteilt, drei Stücke von Sarah Brightman vom Portal zu nehmen und der britischen Sängerin Schadensersatz zu zahlen. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Anzahl der Aufrufe der entsprechenden Inhalte, weshalb YouTube diese nun offen legen muss, wie die „dpa“ berichtet. Als Kläger trat Brightmans Produzent Frank Peterson auf, vertreten von Rechtsanwalt Jens Schippmann von der Hamburger Kanzlei Kamin + Wilke.
Peterson und Brightman setzen sich gegen YouTube durch
Das Landgericht Hamburg hat die Betreiber der YouTube-Plattform und den Google-Mutterkonzern dazu verurteilt, drei Stücke von Sarah Brightman vom Portal zu nehmen und der britischen Sängerin Schadensersatz zu zahlen. Während im Urteil von einer „Täterschaft“ gesprochen wird, will Google in die Berufung gehen.




