Naidoo siegt erneut gegen Pelham
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat heute im Rechtsstreit zwischen Xavier Naidoo und Moses Pelham erneut zugunsten des Sängers entschieden. Pelhams Rechtsmittel sind damit fast vollständig ausgeschöpft.
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat heute in dem Rechtsstreit zwischen Xavier Naidoo und Moses Pelham erneut zugunsten des Sängers entschieden. Pelhams Rechtsmittel sind damit fast vollständig ausgeschöpft. Das OLG bestätigte ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 19. April 2002, das den Künstlervertrag zwischen Naidoo und Pelham für ungültig erklärt hatte. Pelham legte damals gegen die Entscheidung Berufung ein, weshalb das OLG in der Angelegenheit tätig werden musste. Der 6. Zivilsenat bestätigte das Mannheimer Urteil in allen Punkten, der Vertrag sei wegen Verstößen gegen die guten Sitten rechtswidrig. Zugleich hat das OLG eine Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Der einzig verbleibende Weg für Pelham ist jetzt eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. Diese Beschwerden werden aber in der Regel nur akzeptiert, wenn der Fall eine grundsätzliche Bedeutung für die Rechtssprechung hat. Zusätzlich zu dem juristischen Debakel für Pelham muss der Produzent und Chef der Plattenfirma 3p auch tief in die Tasche greifen: Das OLG bestätigte ebenfalls die Verurteilung zur Zahlung von 409.999,43 Euro an Naidoo. Der Sänger hatte die Zahlung eingeklagt, da nach seiner Auffassung Pelham in der Vergangenheit zu Unrecht Teile der Auftrittsgagen des Künstlers eingesackt hatte.