Mit seinem Schlussantrag (pdf) zu einem laufenden Verfahren rund um Haftungsfragen bei offenen WLAN-Netzen machte Generalanwalt Maciej Szpunar am 16. März 2016 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) deutlich, dass er die Betreiber von Geschäften oder Bars nicht in der Verantwortung sieht, wenn über deren öffentliches Netzwerk Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Die Anbieter sollten allerdings verpflichtet werden können, eventuelle Verstöße gegen Urheberrechte zu verhindern.
Musikindustrie sieht WLAN-Gutachten des EuGH kritisch
In einem Verfahren rund um offene WLAN-Netze machte ein EuGH-Generalanwalt deutlich, dass er die Betreiber von Geschäften oder Bars bei Urheberrechtsverletzungen nicht in der Verantwortung sieht. BVMI-Geschäftsführer Florian Drücke bedauert, dass der EuGH nur wenig auf die Situation der Rechteinhaber eingeht.




