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Musikindustrie sieht Rechteinhaber nach OLG-Urteil gestärkt

Das OLG München urteilte am 14. Januar, dass Eltern unter gewissen Bedingungen für ihre Kinder haften, wenn die nicht-lizenzierte Uploads von Musik tätigen. Beim BVMI wertet man das als gute Nachricht.

Das Oberlandesgericht (OLG) München gab am 14. Januar seine Entscheidung in einem Filesharingverfahren bekannt. Demnach haften Eltern zumindest unter gewissen Bedingungen auch für ihre volljährigen Kinder, wenn die nicht-lizenzierte Uploads urheberrechtlich geschützter Songs über das heimische Netzwerk tätigen. Dabei hatte das OLG über eine „schwierige Fragen der sogenannten Darlegungs- und Beweislast und sogar Fragen nach dem Umfang der Geltung von Grundrechten aufwerfende Fallkonstellation“ zu entscheiden, wie der Vorsitzender Richter Wilhelm Schneider in einer Mitteilung zum Urteil schreibt.

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