Im Kampf gegen die Onlinepiraterie meldet der Bundesverband Musikindustrie einen Erfolg: Demnach schaltete ein in Deutschland ansässiger Registrar nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken aus dem Januar 2014 den Zugang zu einer Seite ab, über die unter anderem nicht lizenzierte Inhalte wie Musik, Filme oder Software verbreitet worden sein sollen. Tatsächlich ist das Angebot von h33t.com, gesprochen „heat“, derzeit nicht zu erreichen.
Musikindustrie lässt h33t abschalten
Im Kampf gegen die Onlinepiraterie meldet der Bundesverband Musikindustrie einen Erfolg: Demnach schaltete ein in Deutschland ansässiger Registrar nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken den Zugang zu einer Seite ab, über die unter anderem nicht lizenzierte Inhalte verbreitet worden sein sollen.




