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Mike Hennessey: Das amerikanische Recht benachteiligt die Urheber

Die USA zeigen sich unnachgiebig und ablehnend, wenn es um eine adäquate Vergütung für Musik geht, die in amerikanischen Handelsoutlets, Bars und Restaurants gespielt wird. Dank der US-Copyright-Gesetzgebung sind solche Spielstätten von der Tantiemenpflicht befreit. Nicht nur Mike Hennessey findet das ziemlich skandalös.

Während die Schiedsstelle der Welthandelsorganisation WTO die USA zur jährlichen Zahlung von lächerlichen 1,219 Millionen Euro an europäische Rechteinhaber als Wiedergutmachung für entgangene Einnahmen verdonnert hat, schätzt die EU-Kommission den Schaden für europäische Komponisten und Verleger auf 25 Millionen Euro pro Jahr. Eine Studie im Auftrag der irischen Gesellschaft IMRO errechnete gar, dass die US-Ausnahmeregelungen die Europäer bis zu 75 Millionen Euro jährlich kosten. Zudem ist unklar, ob die USA die Kompensation überhaupt leisten werden: Zwar verfügt der US-Kongress über ein Budget zum Ausgleich für Schäden, die durch internationale Gerichtsbeschlüsse entstehen – allerdings ist nicht sicher, ob man die WTO-Schiedsstelle als internationales Gericht anerkennt.

Jean-Loup Tournier, Ex-Generalsekretär der französischen SACEM, beschreibt den Unterschied der Systeme so: „In Ländern mit Copyright-System liegt der Fokus der Verwerter auf Kostenkontrolle. Dagegen ist für die Verwerter in Europa das Wichtigste, ihren Mitgliedern und den Mitgliedern der Schwestergesellschaften im Ausland die größtmögliche Tantiemenausschüttung zu sichern. Diese Politik ist natürlich mit einem größeren zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Aber unterm Strich machen die Rechteinhaber das bessere Geschäft. Und sie sind es schließlich, denen die Verwertungsgesellschaften verpflichtet sind.“ Die US-Gesellschaften ASCAP und BMI halten es für unrentabel, Tantiemen von Bars, Restaurants und Einzelhändlern einzutreiben. Statt dessen verschwenden sie ungeheure Summen für den Wettbewerb gegeneinander. So gab ASCAP 1996 beispielsweise 16,7 Millionen Dollar für PR und Mitgliederwerbung aus – fast fünf Prozent der Inlandseinnahmen. Im vergangenen Jahr trieb die GEMA bei Cafés, Restaurants und Einzelhändlern 62,9 Millionen Euro an Tantiemen ein. Die ASCAP hingegen brachte es auf rund 28 Millionen Euro. Zusammen mit den Einnahmen der BMI und der dritten US-Verwertungsgesellschaft SESAC wären das geschätzte 56 Millionen Euro für die USA – kein gutes Abschneiden im Vergleich mit der GEMA, wenn man bedenkt, dass die USA etwa dreimal so viele Einwohner haben wie Deutschland.

Noch deutlicher wird der Unterschied beim Vergleich der Tantiemen aus Aufführungsrechten: Die ASCAP schafft es da auf 88 Millionen Euro – 13,5 Prozent des Gesamt-umsatzes von 655 Millionen Euro. Bei europäischen Verwertern liegt dieser Anteil zwischen 40 und 50 Prozent. Wenn die US-Gesellschaften die Aufführungstantiemen genauso gewissenhaft wie ihre europäischen Kollegen eintrieben, könnten sie ihre Umsätze um 80 Prozent steigern. Und wenn sie es bei den mechanischen Rechten so machen würden wie die SDRM in Frankreich, dann läge der Umsatz gar um 179 Prozent höher, so die Berechnungen der Experten. Laut Tournier haben die amerikanischen Kartellgesetze leider auch schon die EU verpestet. Das lässt sich daran ablesen, wie sich die EU mit den Problemen befasst, die das Internet mit sich bringt. So hält Tournier auch die EU-Direktive zum Schutz der Autorenrechte im Internet für unzureichend: „Die Film- und Tonträgerindustrie hat deshalb so stark unter Piraterie und illegalem Kopieren gelitten, weil die Rechtsbrecher von den meisten Staaten hofiert wurden – unter dem betrügerischen Vorwand, den freien Zugang zu Informationen für die Öffentlichkeit zu schützen.

Die katastrophalen Fehler von AOL Time Warner oder Vivendi Universal beweisen, dass die Unterwanderung des Urheberschutzes letztlich weder den Konzerninteressen noch den Interessen ihrer verantwortungslosen User genutzt hat. Wir können nur hoffen, dass die Gesetzgeber den entstandenen Schaden nun reparieren, umfassenden Urheberschutz und angemessene Vergütung garantieren und somit der Öffentlichkeit weiterhin Zugang zu Musik und Filmen ermöglichen werden.“