Landgericht Köln erlässt Leitsatzentscheidung zu "Copyright-Strikes"
Das Kölner Landgericht entschied, dass sogenannte "Copyright-Strikes" – mit denen Dritte bislang ohne rechtliche Grundlage Inhalte auf Streamingplattformen wie Spotify sperren konnten – einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb von Künstler:innen darstellen. Den Ausgangspunkt lieferte eine Klage des deutschen Rappers Art gegen sein ehemaliges Plattenlabel 23Hours.
In der Anfang Januar gefallenen Urteilsbegründung stellte die 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln klar, dass unberechtigte Urheberrechtsbeschwerden mit dem Ziel, Inhalte zu blockieren, die künstlerische Tätigkeit erheblich beeinträchtigen. Dass Streamingdienste die betroffenen Inhalte nach einem solchen "Copyright-Strike" ohne nähere Prüfung unmittelbar unverfügbar machen würden, sei dabei "praktisch zwingend erwartbar".