Nach der Entscheidung eines Amsterdamer Berufungsgerichts ist die Musiktauschbörse KaZaA nicht für mit Hilfe seiner Software begangene Urheberrechtsverletzungen haftbar. Das Gericht hob damit ein vom Herbst auf, das die Tauschbörse gegen Androhung einer Geldstrafe verpflichtete, den Tausch geschützter Musiktitel zu unterbinden. In der Begründung des Berufungsgerichtes heißt es, die Software sei so konstruiert, dass es nicht möglich ist, Raubkopien zu verhindern. Wenn das Urheberrecht verletzt werde, so die Richter, dann geschehe dies durch die Nutzer des Programms und nicht durch KaZaA. Die niederländische Verwertungsgesellschaft Buma/Stemra, die die Klage gegen die Tauschbörse eingereicht hatte, erwägt einen erneuten Gang in die Berufung. KaZaA-Chef Niklas Zennström, der Programm und Rechte , kündigte unterdessen eventuelle Schadensersatzforderungen gegen die Urheberechtsgesellschaft an.
Juristischer Erfolg für KaZaA
Nach der Entscheidung eines Amsterdamer Berufungsgerichts ist die Musiktauschbörse KaZaA nicht für mit Hilfe seiner Software begangene Urheberrechtsverletzungen haftbar.





