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Irland folgt Großbritannien auf den „Three-Strikes“-Pfad

Der Oberste Gerichtshof in Irland hat den Weg zur Durchsetzung eines „Three Strikes“-Modells zur Bekämpfung von Internetpiraterie geebnet. Die Vereinbarung zwischen dem ISP Eircom und dem Verband IRMA zur Umsetzung von Antipirateriemaßnahmen verstoße nicht gegen Datenschutzbestimmungen, entschieden die Richter.

Der Oberste Gerichtshof in Irland hat den Weg zur Durchsetzung eines „Three Strikes“-Modells zur Bekämpfung von Internetpiraterie geebnet. Die Vereinbarung zwischen dem größten irischen ISP Eircom und der Irish Recorded Music Association (IRMA) zur Umsetzung von Antipirateriemaßnahmen inklusive der Abschaltung des Internetanschlusses als ultima ratio verstoße nicht gegen Datenschutzbestimmungen, entschieden die Richter. Somit können künftig auch irische Kreative ihr Urheberrecht mir einer abgestuften Erwiderung durchsetzen, auch wenn es dafür anders als beim Nachbarn Großbritannien und Frankreich keine gesetzliche Grundlage gibt.

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