Die deutsche Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und die britische Urheberrechts-Verwertungsgesellschaft Phonographic Performance Limited (PPL) haben ein Abkommen zur Regelung der Abgeltung von Sende- und öffentlichen Aufführungsrechten getroffen. Gemäß dieser Vereinbarung kann die PPL die diesbezüglichen Belange britischer Independent-Labels wahrnehmen, indem sie die in Deutschland anfallenden Tantiemen über die GVL einsammelt und an die Rechteinhaber in Großbritannien ausschüttet. Britische Firmen können indes auch weiterhin direkte Mitglieder der GVL werden und ihre Tantiemen statt über die PPL über die deutsche Gesellschaft ausgezahlt bekommen.
GVL und PPL arbeiten zusammen
Die beiden Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften haben ein Abkommen zur Regelung der Abgeltung von Sende- und öffentlichen Aufführungsrechten in Deutschland und Großbritannien getroffen.





