Digitaler Vertrieb

GEMA vs. YouTube: Gericht weist GEMA-Antrag ab

Keine Rückendeckung für die Urheber im Streit zwischen GEMA und YouTube: Das Hamburger Landesgericht wies am 27. August den Antrag der Verwertungsgesellschaft auf eine Einstweilige Verfügung gegen die Videoplattform des Google-Konzerns ab.

Keine Rückendeckung für die Urheber im Streit zwischen GEMA und YouTube: Das Hamburger Landesgericht wies am 27. August den Antrag der GEMA auf eine Einstweilige Verfügung gegen die Videoplattform ab.

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