Digitaler Vertrieb

GEMA und RapidShare ringen um Urteil, Sharehoster kündigt Berufung an

Im lange währenden Zwist zwischen GEMA und RapidShare sehen beide Seiten ihre Positionen auch in der nun vorliegenden Urteilsbegründung des Hamburger Oberlandesgerichts bestätigt. Die Auseinandersetzung zwischen der Verwertungsgesellschaft und dem Sharehoster aber geht in eine neue Runde.

Im lange währenden Zwist zwischen GEMA und RapidShare sehen beide Seiten ihre Positionen bestätigt. Das hatten bereits vor zehn Tagen erste Kommentare der Parteien deutlich gemacht, aber auch aus der nun vorliegenden Urteilsbegründung des Hamburger Oberlandesgerichts ziehen die Verwertungsgesellschaft und die Betreiber des Sharehosters ihre jeweils eigenen Schlüsse – und ringen um die Deutungshoheit:

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