Digitaler Vertrieb

GEMA treibt Klage gegen YouTube voran

Der Streit zwischen der GEMA und YouTube geht ins Hauptsacheverfahren. Zuvor hatte das Hamburger Landgericht eine von der GEMA beantragte einstweilige Verfügung abgewiesen, „mangels Eilbedürftigkeit“ wie es hieß, zugleich aber auf das Hauptsacheverfahren verwiesen.

Der Streit zwischen der GEMA und YouTube geht ins Hauptsacheverfahren. Zuvor hatte das Hamburger Landgericht einen Antrag der Verwertungsgesellschaft auf eine einstweilige Verfügung abgewiesen. Mit dem Vorstoß hatte die GEMA die Sperrung ausgewählter Videoclips erreichen wollen, die sie als Partner in einer internationalen Allianz mit weiteren Urheberorganisationen im Frühjahr gefordert hatte.

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