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GEMA sieht im UseNeXT-Streit Täterhaftung anerkannt

Im Zwist mit den Betreibern des Usenet-Zugangsdienstes UseNeXT reklamiert die GEMA einen „wegweisenden Erfolg“ für sich. So habe das Landgericht Hamburg eine Schadensersatzpflicht bestätigt.

In der lange währenden Auseinandersetzung mit den Betreibern des Usenet-Zugangsdienstes UseNeXT reklamiert die GEMA einen „wegweisenden Erfolg“ für sich. So habe das Landgericht Hamburg am 22. Juni 2018 (AZ 308 O 314/16) bestätigt, „dass sich Zugangsdienste, deren Geschäftsmodell auf der illegalen Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken beruht, schadensersatzpflichtig machen können“. Im konkreten Fall würde „der Zugangsanbieter Aviteo Ltd. der GEMA als Täter einer Urheberrechtsverletzung auf Schadensersatz“ haften.

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