Die GEMA hat vor dem Landgericht Hamburg im Rechtsstreit mit der Google-Tochter YouTube einen ersten Sieg errungen. Das Videoportal muss die in der Klageschrift genannten Musiktitel entfernen. Effektiv sollen nur sieben der zwölf genannten Inhalte von der Sperrung betroffen sein. In den anderen fünf Fällen wiesen die Richter den Antrag formal zurück, da bereits die Grundlage hierfür fehlte. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Haft von bis zu sechs Monaten.
GEMA setzt sich mit YouTube-Klage durch
Die GEMA hat vor dem Landgericht Hamburg im Rechtsstreit mit der Google-Tochter YouTube einen ersten Sieg errungen. Das Videoportal muss die in der Klageschrift genannten Musiktitel entfernen. Zudem sprach das Gericht YouTube eine Störerhaftung zu.




