Recorded & Publishing

GEMA regelt Klingelton-Vergütung neu

Auf ihrer letzten Mitgliederversammlung beschloss die GEMA eine Neuregelung der Vergütung von Klingeltönen, die jetzt in den Berechtigungsvertrag der GEMA aufgenommen wurde.

Auf ihrer letzten Mitgliederversammlung beschloss die GEMA eine Neuregelung der Vergütung von Klingeltönen, die jetzt in den Berechtigungsvertrag der GEMA aufgenommen wurde. Damit kann die Urheberrechtsgesellschaft nun auch Verwertungsrechte von Musiksstücken wahrnehmen, die bei der elektronischen Übermittlung anfallen, „einschließlich zum Beispiel für mobile Internetnutzung und für Musiktauschsysteme“, heißt es in dem neu beschlossenen Passus. Zudem einigte sich die Mitgliederversammlung darauf, dass „die Rechtsübertragung zur Nutzung der Werke auch als Ruftonmelodien erfolgt“. Hier verteilen sich die Nettoerträge bei Klingeltönen zu 33,33 Prozent auf das Aufführungs- und Senderecht und zu 66,67 Prozent auf das mechanische Vervielfältigungsrecht.