Digitaler Vertrieb

GEMA feiert im Streit um Sperrtafeln Erfolg gegen YouTube

Die GEMA hat sich vor dem Landgericht München mit der Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter YouTube durchgesetzt. Das Landgericht verurteilte YouTube auf Unterlassung.

Die GEMA hat sich vor dem Landgericht München mit der Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter YouTube durchgesetzt. Das Landgericht verurteilte YouTube am 25. Februar 2014 als Beklagten auf Unterlassung. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts München auf Nachfrage von MusikWoche. Bei Zuwiderhandlung droht im Einzelfall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

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