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GEMA erwirkt Urteil gegen Rapidshare

Das Landgericht Hamburg hat den Betreibern von Rapidshare nach GEMA-Informationen per Urteil untersagt, rund 5000 Musiktitel online zugänglich zu machen. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft, die den Streitwert des Verfahrens auf rund 24 Millionen Euro beziffert und das Urteil als „Meilenstein im Kampf gegen die Onlinepiraterie“ sieht.

Das Landgericht Hamburg hat den Betreibern des Sharehosting-Dienstes Rapidshare nach GEMA-Informationen per Urteil untersagt, rund 5000 Musiktitel online zugänglich zu machen. Geklagt hatte die GEMA, die den Streitwert des Verfahrens auf rund 24 Millionen Euro beziffert.

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