Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) München , bestätigte der Bundesgerichtshof nun dieses Urteil.
Filesharing stört Familienfrieden
Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) München bereits 2016 eine Entscheidung im Rechtsstreit um illegales Filesharing fällte, bestätigte der Bundesgerichtshof nun ein Urteil, wonach Eltern enweder die Namen ihrer Kinder nennen oder selbst haften müssen.




