Die Frage nach einer angemessenen Vergütung der Rechteinhaber für private Vervielfältigungen entwickelt sich auch auf internationalem Terrain zu einer Dauerfehde. Nun fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das für die Kreativbranche und Gesellschaften wie die GEMA einen Rückschlag in ihren Bemühungen um Interessen der Urheber bedeuten kann:
Europäischer Gerichtshof sägt an der Gerätepauschale
Die Vergütung der Rechteinhaber für Privatkopien bleibt ein Streitthema: Nun fällte der EuGH ein Urteil, das für die Kreativbranche einen Rückschlag bedeuten kann. Zwar unterstützt der EuGH eine Abgabe für Privatkopien, allerdings will er geschäftlich genutzte Geräte und Trägermedien davon ausklammern.




