Neue Runde in der Auseinandersetzung um Netzsperren: Der Europäische Gerichtshof hob am 24. November 2011 die frühere Entscheidung eines belgischen Gerichts auf, das einen Internetzugangsanbieter zur Filterung des Onlineverkehrs verpflichtet hätte. Der Zwist zwischen dem Provider Scarlet, vormals Tiscali, und der belgischen Autoren- und Komponistenvereinigung Sabam geht bis auf das Jahr 2004 zurück. 2007 hatten belgische Richter verfügt, dass der ISP über die notwendigen technischen Mittel verfüge, Urheberrechtsverletzungen über P2P-Netzwerke entweder zu blockieren oder zu filtern. Das Gericht gab dem Provider Scarlet damals sechs Monate Zeit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Scarlet aber ging in Berufung und zog bis vor den EuGH.
Europäischer Gerichtshof entscheidet im Scarlet-Fall gegen Sabam
Der EuGH hob die Entscheidung eines belgischen Gerichts auf, das einen ISP zur Filterung des Onlineverkehrs verpflichtet hätte. Der Zwist zwischen dem Provider Scarlet und der Sabam geht auf das Jahr 2004 zurück. Erste Kommentare kommen von IFPI und eco.




