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EU prüft Tantiemenregelung beim Digitalvertrieb

Die EU untersucht derzeit die Vorwürfe der in der Edima organisierten Onlineanbieter gegen 16 Urheberrechtsgesellschaften. Es geht um die Frage, ob Downloadverkäufer zwingend die Tantiemen für die mechanischen Rechte an die Verwertungsgesellschaften des jeweiligen Standortlandes abführen müssen.

Die EU-Kommission untersucht derzeit die Vorwürfe der in der European Digital Media Association (Edima) organisierten Onlineanbieter gegen 16 Urheberrechtsgesellschaften. Es geht um die Frage, ob Downloadverkäufer zwingend die Tantiemen für die mechanischen Rechte an die Verwertungsgesellschaften des jeweiligen Standortlandes abführen müssen. Händler wie Fnac oder Virgin würden lieber Verträge mit Verwertern im EU-Ausland abschließen, deren Downloadtarife günstiger sind.

„Wir fordern die Möglichkeit, einen Lizenzdeal für die pan-europäische Rechteauswertung mit einer Gesellschaft unserer Wahl abschließen zu können“, erklärt Edima-Direktorin Lucy Cronin. Die EU-Kommission vermutet, dass 16 Gesellschaften innerhalb der EU Onlinehändler unrechtmäßig dazu zwingen, sich die Lizenzen in ihren Heimatländern zu besorgen. Die Wettbewerbshüter in Brüssel befürchten, dass ein im April 2001 unter den Urheberrechtsgesellschaften geschlossener Vertrag gegen EU-Recht verstößt: Das so genannte Santiago-Abkommen würde die nationalen Monopole der Gesellschaften bei der traditionellen Auswertung auch auf das Internet übertragen. Dies sei aber technisch nicht gerechtfertigt und kollidiere mit dem Charakter des Internets, kritisiert die Kommission.

Neben GEMA und Suisa sind u. a. auch PRS, Sacem, und Buma von der Untersuchung betroffen. Die Edima-Mitglieder Apple, Yahoo!, Amazon, Fnac und Virgin beklagen, dass die derzeit praktizierte Lizenzregelung den freien Wettbewerb im EU-Binnenmarkt behindert.

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