Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) wertet ein am 6. Februar durch das Landgericht München ergangenes Urteil gegen den Streamrippingdienst MusicMonster.fm als "weitere wichtige Entscheidung zugunsten der Rechteinhaber".
fm07.02.2019 14:51
Lobt ein "wegweisendes Urteil" zugunsten der Rechteinhaber: Florian DrückeMarkus Nass
Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) wertet das am 6. Februar durch das Landgericht München ergangene Urteil gegen MusicMonster.fm als "eine weitere wichtige Entscheidung zugunsten der Rechteinhaber". Nach dem erstinstanzlichen Urteil verletze der Dienst nicht nur die Vervielfältigungsrechte, sondern nehme auch einen Akt der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der InfoSoc-Richtlinie 2001/29/EG vor.
Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) wertet das am 6. Februar durch das Landgericht München ergangene Urteil gegen MusicMonster.fm als "eine weitere wichtige Entscheidung zugunsten der Rechteinhaber". Nach dem erstinstanzlichen Urteil verletze der Dienst nicht nur die Vervielfältigungsrechte, sondern nehme auch einen Akt der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der InfoSoc-Richtlinie 2001/29/EG vor.