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Bundesverband zeigt sich enttäuscht über „Heise“-Entscheidung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde mehrerer Musikunternehmen gegen ein Urteil zugunsten des Heise Zeitschriften Verlags zurückgewiesen. Der BVMI bedauert die Entscheidung und appelliert nun an die Eigenverantwortung der Medien.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde mehrerer Musikunternehmen gegen ein Urteil zugunsten des Heise Zeitschriften Verlags zurückgewiesen. Die Richter entschieden damit in letzter Instanz, dass das Onlinemedium „Heise“ nicht für einen Link verantwortlich sei, der auf ein das Urheberrecht verletzendes Angebot verwies. Derartige Links hätten „wegen ihres informationsverschaffenden Charakters am grundrechtlichen Schutz teilhabe“, so das Gericht. Die Linksetzung als solche vertiefe den Eingriff ins Urheberrecht nicht erheblich.

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