Für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist das Warnhinweismodell, das in der aktuellen DCN-Studie mit Nachdruck gefordert wird, ein „Angstmodell“, das es mit ihr nicht geben werde. Die Herausgeber der Studie – der Bundesverband Musikindustrie (BVMI), der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechts-verletzungen (GVU) – kritisieren nun diese Haltung als „populistisch“.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezog sich gegenüber der Nachrichtenagentur dpa auf den jüngsten Wirtschaftsdialog im Bundeswirtschaftsministerium: „Die Bundesregierung hat bereits im Rahmen des Wirtschaftsdialogs deutlich gemacht, dass es ein Warnhinweismodell aus rechtlichen und politischen Gründen nicht geben wird“, so die Ministerin.“Warnhinweise sind bekanntlich ohne Überwachung des Internets nicht möglich – das muss jedem klar sein.“
Dagegen heißt es in einer Mitteilung der drei Verbände: „Die Beiträge von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Warnhinweismodell bringen die Diskussion über eine adäquate Reaktion auf die illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Angebote von Musik, Filmen oder Büchern nicht weiter.“
Die Auftraggeber der Studie machen ihrem Unmut Luft: „Ein Begriff wie ‚Angstmodell‘ ist reiner Populismus. Leutheusser-Schnarrenberger widerspricht dabei aber der in der DCN-Studie zutage getretenen mehrheitlichen Bevölkerungsmeinung, die Warnhinweise befürwortet.“ Mit Überwachung habe dieser Vorschlag nichts zu tun, er sei zudem eine wesentlich sanftere Maßnahme als die gegenwärtige Form der Rechtsdurchsetzung.
„Darüber hinaus ist eine solche Äußerung gerade vor dem Hintergrund der herben Kritik, die der BGH an der gesetzgeberischen Arbeit der Bundesregierung in seiner jüngsten Entscheidung zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruch geübt hat, unverantwortlich und gleicht einer Aufforderung, einfach so weiter zu machen wie bisher“, teilen Dr. Florian Drücke (BVMI), Dr. Matthias Leonardy (GVU) und Alexander Skipis (Börsenverein) mit.
Die Herausgeber der Studie erinnern die Ministerin an ihre Hausaufgaben: „Sehr gerne erwarten wir von der Justizministerin konkrete Vorschläge zur Lösung des gravierenden Problems, wie die illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Netz künftig reduziert werden soll, um die Urheber in Deutschland zu schützen. Sie hatte dafür drei Jahre Zeit, bis heute liegt aus dem Bundesjustizministerium aber noch kein Vorschlag vor.“





