Digitaler Vertrieb

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen RapidShare

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in der Sache RapidShare vom 14. März 2012 bestätigt. So bleibt es dem sogenannten Sharehoster auch weiterhin untersagt, seinen Nutzern Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire zur Verfügung zu stellen.

Der Bundesgerichtshof hat am 16. August 2ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in der Sache RapidShare vom 14. März 2012 bestätigt. So bleibt es dem sogenannten Sharehoster auch weiterhin untersagt, seinen Nutzern Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire über seinen Onlinespeicherdienst zur Verfügung zu stellen.

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