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„Buena Vista Social Club“ sichert sich Markenrechte vor Gericht

Das britische Label World Circuit, Produzent des „Buena Vista Social Club“-Albums, konnte sich vor Gericht erfolgreich gegen den Missbrauch seines Namens durchsetzen.

Das britische Label World Circuit, Produzent des 1998 mit einem Grammy ausgezeichneten „Buena Vista Social Club“-Albums, konnte sich vor Gericht erfolgreich gegen den Missbrauch seines Namens durchsetzen. Ins Rollen kam das Verfahren im Zusammenhang mit den Konzerten der kubanischen Formation Soneros de Verdad. Der Bonner Tourveranstalter Gabriel Concerts hatte seit Herbst vergangenen Jahres in seiner Werbung intensiv auf den Buena Vista Social Club Bezug genommen. Unter anderem wurden die Shows mit dem Slogan „Live from Buena Vista“ angekündigt. Der beklagte Konzertveranstalter berief sich zwar auf den Umstand, dass ein Stadtteil Havannas den Namen „Buena Vista“ trage und die Verwendung dieser Bezeichnung deshalb jedermann freistehen müsse. Mit Urteil vom 27. Juli 2001, das allerdings noch nicht rechtskräftig geworden ist, hat das Landgericht Hamburg jedoch im Sinne der Klägerin entschieden. Titel wie „Live From Buena Vista“ verletzten die Markenrechte, die World Circuit an der Bezeichnung „Buena Vista Social Club“ zustehen. Bereits in einem früheren Verfahren hatte das Gericht festgestellt, dass die intensive Bezugnahme auf den guten Ruf des „Buena Vista Social Club“ als unlauterer Wettbewerb gelte und somit unzulässig sei.