Die GEMA hatte vorgelegt, wenig später zogen auch die YouTube-Betreiber von Google nach und legten gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts vom 20. April 2012 Berufung ein. Den Verhandlungsweg aber soll das nicht versperren: „Wir wollen weiterhin mit der GEMA verhandeln und treten weiter dafür ein, auch in Deutschland eine Lösung zu finden, von der Künstler, Komponisten, Autoren, Verleger und Plattenfirmen sowie die YouTube-Community in Deutschland profitieren können“, sagt Mounira Latrache als Manager Communications & Public Affairs bei Google Germany.
Auch YouTube geht im GEMA-Streit in Berufung
Die GEMA hatte vorgelegt, wenig später zogen auch die YouTube-Betreiber von Google nach und legten gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts vom 20. April 2012 Berufung ein. Unabhängig von den laufenden Verhandlungen sieht man bei YouTube „Innovationen und Meinungsfreiheit im Internet“ durch den Einsatz von Filtern beeinträchtigt.




