Michael Jackson verklagt Motown und Universal
Michael Jackson hat sein früheres Label Motown Records und dessen Mutterfirma Universal Music Group auf Tantiemennachzahlungen verklagt.
Michael Jackson hat sein früheres Label Motown Records und dessen Mutterfirma Universal Music Group auf Tantiemennachzahlungen verklagt. Der "King of Pop" wirft Motown, seiner musikalischen Heimat bis 1976, die Nichteinhaltung einer Übereinkunft aus dem Jahre 1980 vor. Demnach hatte sich Jackson zwar verpflichtet, auf weitere Tantiemen seiner bis dahin auf Motown veröffentlichten Platten als Solist oder mit Jackson 5 und ihrer künftigen Wiederveröffentlichungen zu verzichten. Im Gegenzug habe Motown aber zugestimmt, Jackson Tantiemen für alle Best-Of-Sampler mit Jacksons Solo- oder Jackson-5-Material sowie für neue Zusammenstellungen mit bislang unveröffentlichtem Material aus jener Zeit zu bezahlen. Aus zahlreichen Veröffentlichungen dieser Art habe Jackson indes bislang keinen Cent gesehen, heißt es in der Anklage. Außerdem hätten Motown respektive Universal die Vereinbarung gebrochen, indem Label und Company den Namen "Jackson 5" unrechtmäßig für Werbung, Promotion und die Lizenzierung von Produkten verwendet hätten. Der exzentrische Popstar fordert nun die volle Nachzahlung ihm zustehender Tantiemen, die Wiederherstellung der Wirksamkeit des 1980er Übereinkommens sowie die Rechte an allen Master-Tapes und den Kompositionen, die von ihm stammen oder an denen er beteiligt war. Ein Sprecher der Universal Music Group verweigerte einen Kommentar mit dem Hinweis, die Anklageschrift liege seinem Unternehmen noch nicht vor.