Melanie Thorntons Familie verklagt Fluggesellschaft
Eine außergerichtliche Einigung zwischen den Angehörigen der bei einem Flugzeugabsturz im November 2001 ums Leben gekommen Sängerin Melanie Thornton und der Fluggesellschaft Swiss ist gescheitert.
Eine außergerichtliche Einigung zwischen den Angehörigen der bei einem Flugzeugabsturz im November 2001 ums Leben gekommen Sängerin Melanie Thornton und der Fluggesellschaft Swiss ist gescheitert. Thorntons Mutter, ihre Schwester und deren Ehemann ließen ihren Anwalt Dr. Ulrich von Jeinsen am 16. Juli beim Amtsgericht Stuttgart den Übergang vom Mahn- zum Klageverfahren beantragen. Wie der Anwalt der Hinterbliebenen mitteilte, sei das bisherige Angebot der Airline "absolut unzureichend". Seine Mandanten erheben nun einen Anspruch auf rund vier Mio. Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Swiss-Vorläufergesellschaft Crossair. Grund für die Höhe der Forderung sei die Tatsache, dass Mutter, Schwester und der Schwager Throntons Anfang der 90er Jahre ihre Jobs in den USA aufgegeben hatten, um die Karriere der Sängerin des Dance-Duos La Bouche in Deutschland besser unterstützen zu können. Bis zu deren Flugzeugabsturz seien sie für die Sängerin, die bis zu ihrem Tod über zehn Mio. Tonträger verkauft hat, tätig gewesen. Anwalt von Jeinsen betont: "Sie hatten keinen schriftlichen Vertrag mit der Sängerin und waren auch nicht gegen die Folgen eines Unfalltods abgesichert. Melanies Ehemann ist Alleinerbe, mit meinen Mandanten zerstritten und hat sie Mitte Juni aus dem Haus geworfen". Die drei Kläger seien seitdem "praktisch auf Sozialhilfe" angewiesen und die Versicherung der Swiss habe bisher lediglich eine einmalige Summe von 120.000 Euro gezahlt. Die Klage gegen die Fluggesellschaft soll nun am Landgericht Freiburg im Breisgau verhandelt werden.