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Musik

Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Musicline

Die Zivilkammer 15 des Landgerichts Hamburg erließ am 17. August eine einstweilige Verfügung gegen die PhonoNet GmbH: Das Unternehmen darf unter Strafandrohung die Adresse www.musicline.de nicht mehr benutzen.

ch21.08.2001 13:27

Die Zivilkammer 15 des Landgerichts Hamburg erließ am 17. August - parallel zur Pressekonferenz von - eine einstweilige Verfügung gegen die PhonoNet GmbH: Das Unternehmen darf unter Strafandrohung die Adresse www.musicline.de nicht mehr benutzen. PhonoNet darf "im geschäftlichen Verkehr das Kennzeichen 'www.musicline.de' für eine Internet-Suchmaschine für Tonträger, Künstler, Charts, Nachrichten, Hintergründe, Hörbeispiele oder sogenannte Webevents" nicht verwenden, so der Wortlaut der Verfügung. Antragsteller war die Schweizer Musicline AG. Bei Zuwiderhandlung erwartet PhonoNet ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark. Laut einer Stellungnahme, die inzwischen auf der Website zu finden ist, wurde "musicline" bereits im letzten Jahr als Wort-Bild-Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet: "Damals hatte dem niemand widersprochen und 'musicline' wurde bestätigt und eingetragen." Der Name des B2C-Portals wurde bis zur gerichtlichen Klärung der einstweiligen Verfügung vorübergehend in music????.de geändert, ist aber für jedermann weiter über die Adresse www.musicline.de erreichbar. Allerdings leitet PhonoNet die User bis auf weiteres auf einen anderen Server zur URL http://194.9.168.106/ um.

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