Ivan Rebroff erstreitet mehr Rechte für Künstler
Im einem 13 Jahre währenden Rechtsstreit zwischen dem Sänger Ivan Rebroff und der GVL kam es zu einem entscheidenden Urteil, das die Verhandlungsposition von Künstlern und Plattenfirmen gegenüber der Gesellschaft stärkt.
Der Sänger Ivan Rebroff konnte in einem 13 Jahre währenden Rechtsstreit am 16. Juli eine wesentliche Etappe zu seinen Gunsten entscheiden. Rebroff hatte die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) aufgrund von in seinen Augen unzureichenden Zahlungen verklagt. Die GVL zieht mit Hilfe der GEMA Zahlungen von Musiknutzern ein und verteilt diese nach einem festgelegten Schlüssel unter Interpreten und Tonträgerherstellern. Die GVL hatte von den von Rebroff für die Jahre 1990 bis 1993 geforderten rund 130.00 Mark, umgerechnet 66.650 Euro, nur die Hälfte ausbezahlt. Als Grund gab die GVL an, für Rebroff einen anderen Berechnungsschlüssel angewendet zu haben, weil seine gemeldeten Einnahmen aus einem Produzentenvertrag stammten, dessen Erträge nur teilweise direkt an den Künstler gehen. Nach einer Verfahrensrevision wies der Bundesgerichtshof die Rechtsmittel der GVL nun zurück und eröffnet Rebroff so die Chance, auch vor dem Hamburger Gerichtshof, der ihm in erster und zweiter Instanz nur teilwiese Recht gegeben hatte, nun doch in vollem Umfang zu gewinnen. Dabei enthält die Begründung des Urteils vom Bundesgerichtshof Entscheidungen von grundsäztlicher Bedeutung für Künstler und Plattenfirmen, da das Urteil klar stellt, dass die GVL nicht befugt ist, Abzüge zu tätigen, "ohne den Argumenten der Künstler Gehör zu schenken, auch nach dem Ablauf von Anmeldefristen", so Rebroffs Rechtsanwalt Dr. Jörger. Er bezeichnete die Stellung von Künstlern und Plattenfirmen gegenüber "einem übermächtigen Monopolisten wie der GVL" als schwierig und begrüßte das Urteil, das die Rechte von Künstlern und Plattenfirmen stärke.