Ein Zweitmarkt sei sinnvoll, so die Verbraucherzentralen und der BDKV, denn wer krank werde oder kurzfristig verhindert sei, soll sein Ticket unproblematisch weitergeben können. „Für die meisten Käufer:innen ist diese Möglichkeit sogar kaufentscheidend, deshalb ist ein ungehinderter und fairer Weiterverkauf für Privatpersonen vollumfänglich zu unterstützen.“
Problematisch werde es, wenn Tickets systematisch gewerblich aufgekauft und mit erheblichen Preisaufschlägen weiterverkauft würden. So schätzen die FEAT Alliance, TicketSwap und das Ticketingunternehmen TicketSwap den weltweiten Ticket-Wiederverkaufsmarkt auf rund 13 Milliarden Euro jährlich. Preisaufschläge von 250 Prozent und mehr sind dokumentiert. Rund ein Drittel der Fans berichtet laut FEAT und TicketSwap, bereits Kontakt mit Ticketbetrug gehabt zu haben.
„Für Künstler:innen und Veranstaltende steht bei der Kalkulation von Ticketpreisen im Vordergrund, für Fans erreichbar zu bleiben. Wenn Tickets jedoch anschließend mit massiven Aufschlägen weiterverkauft werden, untergräbt genau das dieses Prinzip und beschädigt nachhaltig das Vertrauen in den Markt und die Bindung zu den Künstler*innen“, sagt Johannes Everke, Geschäftsführer BDKV.
Beim Kauf über nicht autorisierte Resale-Portale entstünden Risiken, betonen der Live-Verband und die Verbraucherzentralen. Dazu gehören etwa fehlende Transparenz über Originalpreis und Anbieteridentität, Probleme bei personalisierten Tickets oder ungültige beziehungsweise mehrfach verkaufte Tickets.
„Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Tickets darf kein Geschäftsmodell auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher sein“, betont Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales der Verbraucherzentrale Bayern. „Wer ein Ticket auf dem Zweitmarkt erwirbt, muss nachvollziehen können, zu welchem Preis es ursprünglich angeboten wurde, von wem es stammt und ob es tatsächlich gültig ist.“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Verbraucherzentrale Bayern und BDKV begrüßen, dass der Ticketzweitmarkt im Koalitionsvertrag politisch Beachtung findet. Eine gesetzliche Weiterentwicklung sollte aus Sicht der Organisationen insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:
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weitergehende Transparenzpflichten für Online-Marktplätze, etwa verpflichtende Angaben zum Originalpreis und zu Preisaufschlägen
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klare Informationspflichten zur Identität der Anbieter
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ein effektives Melde- und Abhilfeverfahren bei rechtswidrigen Angeboten
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wirksame Leitplanken gegen wucherähnliche Preisaufschläge
Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband, erklärt: „Es braucht dringend gesetzliche Leitplanken, die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Ticketkauf auf dem Zweitmarkt schützen und Transparenz herstellen. Die Bundesregierung sollte die im Koalitionsvertrag beschlossene verbraucherfreundlichere Regulierung zeitnah umsetzen. Sie muss für klare und verlässliche Rahmenbedingungen sorgen, damit der Fußball-WM und der Festivalsaison kein Ticketärger im Weg steht.“
Abschließend heißt es in der gemeinsamen Mitteilung, dass Live-Erlebnisse vom Vertrauen in faire Preise und transparente Bedingungen leben: „Verbraucherzentrale Bundesverband, Verbraucherzentrale Bayern und BDKV sind sich einig, dass Verbraucher:innen besser informiert werden müssen und politische Lösungen erforderlich sind, um den Zweitmarkt fair und transparent zu gestalten.“







