Dank der neuen Regelung können Clubs künftig ausnahmsweise auch in bestimmten Wohngebieten betrieben werden – allerdings mit den üblichen Auflagen wie Lärmschutz, wie die dpa meldet.
Musikclubs gelten nun als Kulturorte
Nach einem langen politischen Prozedere hat das Bundeskabinett eine Änderung im Baugesetzbuch beschlossen, derzufolge Musikclubs nun als Kulturorte und nicht mehr als „Vergnügungsstätten“ wie etwa Spielhallen oder Wettbüros gelten. Die LiveKomm fordert allerdings „entscheidende Nachbesserungen“.







