Dank der neuen Regelung können Clubs künftig ausnahmsweise auch in bestimmten Wohngebieten betrieben werden – allerdings mit den üblichen Auflagen wie Lärmschutz, wie die dpa meldet.
„Ich habe mich dafür stark gemacht, dass wir das Ziel des Koalitionsvertrages umsetzen und Musikclubs nun eindeutig von reinen Vergnügungsstätten abzugrenzen sind“, sagte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer in Berlin. „Das ist ein wichtiger Schritt zum Schutz und Ausbau der Livemusik-Szene in Deutschland und ein starkes Signal für die Kultur- und Kreativwirtschaft.“
Im Gesetzentwurf heißt es, dass Clubs „künftig in Mischgebieten, urbanen Gebieten, Kerngebieten und Gewerbegebieten allgemein und in besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten und Industriegebieten ausnahmsweise zulässig sein“ sollen.
„Musikclubs sind vielfach ein wichtiges Element des kulturellen Lebens“, sie könnten Anziehungskraft für ein größeres, gegebenenfalls internationales Publikum und jüngere Arbeitskräfte entfalten und dienten als „Auftritts- und Vermarktungsplattform“ mit positiven Wirtschaftsfolgen, so die Begründung zu dem Gesetzentwurf.
Weiter steht in dem Gesetzentwurf: „Diese positiven städtebaulichen Wirkungen von Musikclubs erfordern es, diese von Vergnügungsstätten wie beispielsweise Spielhallen, Wettbüros, Striptease-Lokalen und Sexkinos auch normativ klarer zu unterscheiden. Auch den Bauaufsichtsbehörden soll es bei ihren Genehmigungsentscheidungen erleichtert werden, Musikclubs in den genannten Gebieten zuzulassen.“
In einer ersten Stellungnahme schreibt die LiveKomm, die seit Jahren für entsprechende Änderungen im Baurecht gekämpft hat: „Der große Durchbruch ist greifbar, jetzt ist das Parlament am Zug. Jedoch bedarf es für den großen Wurf einiger entscheidender Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.“
Der Bundesverband LiveMusikKommission (LiveKomm) erkennt im Kabinettsbeschluss „wertvolle Anpassungen“ und setzt für eine baurechtliche Behandlung von Musikclubs zugleich auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren. So hatten in verschiedenen Stellungnahmen zum Referentenentwurf eine Allianz aus Deutschem Musikrat, BDKV und LiveKomm relevante Handlungsbedarfe skizziert, die vom Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) im Gesetzesentwurf in Teilen aufgegriffen worden seien.
Neben verbesserten Gebietszulässigkeiten in urbanen, Gewerbe- und Industriegebieten sind nun zusätzlich auch Ansiedlungen in dörflichen Wohngebieten ausnahmsweise vorgesehen. „Zudem enthält der Regierungsentwurf leicht präzisere und konsistentere Formulierungen, was für die spätere Auslegung durch Kommunen und Gerichte hilfreich sein kann“, schreibt die LiveKomm in der Stellungnahme.
Das BMWSB sehe Musikclubs jedoch weiterhin nicht zugehörig zur Kategorie „Anlagen für kulturelle Zwecke“, wie Theater, Opern oder Konzerthäuser, sondern strebe mit einer eigenen Nutzungskategorie eine neue, rechtliche Sonderrolle an. „Damit verfolgt die Verwaltung weiterhin nicht den bekundeten Willen des Verordnungsgebers und ignoriert die Kulturentwicklung. Im Entschließungsantrag aus dem Jahr 2021 forderte der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend, dass die Baunutzungsverordnung dahingehend angepasst wird, dass ‚Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden'“, so die LiveKomm weiter.
„Wir stehen für die Clubkultur in Deutschland kurz vor einem historischen Moment“, sagt Thore Debor, stellvertretender LiveKomm. „Erstmals werden Musikclubs im Bundesbaurecht gesondert ausgeführt. Damit erfolgt eine überfällige Abgrenzung zu Vergnügungsstätten. Es gilt, diese einmalige Chance für spürbare Effekte in der Stadtentwicklung zu nutzen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren weiter vorhandene Verbesserungspotenziale zu erzielen.“ Debor appelliert insbesondere an die baupolitischen Sprecher*innen der Regierungsfraktionen.
Die LiveKomm-Arbeitsgruppe Kulturraumschutz sieht in der Reformdebatte weiterhin erforderliche Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe:
- Einstufung von Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke
- weitere Begriffsschärfungen im Begründungstext
- Erweiterungen der Gebietszulässigkeiten, insbesondere eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten
- Fortführung und Ausweitung des Bundesschallschutzprogramms
- die gesetzliche Verankerung zur Einführung eines Bundes-Club/Kultur-Katasters zur Lokalisierung schon bestehender Clubkultur in der Planung und die Berücksichtigung eines entsprechenden Bundesprojekts zum Strukturaufbau im Haushalt
Zudem sei weiterhin kein Gesetzesvorhaben zur Anpassung der Schallregularien und TA Lärm in Sicht, mahnt der Verband an. „Hier bedarf es unter anderem einer Positionierung des Bundesumweltministers Carsten Schneider und der weiteren Überarbeitung der 1968 entworfenen Richtlinie. Ohne diese Schritte sind weitere Konflikte und unnötige Schließungen von Clubs zu erwarten.“
Derweil gratuliert der BDKV der LiveKomm „herzlich zu diesem wichtigen Schritt“ und dankt allen Beteiligten, die das Thema immer wieder vorangebracht haben. Zugleich teilt der BDKV mit, dass Clubs Talentbühnen und essenzieller Teil des Circle of Live seien. „Hier entstehen Karrieren, werden neue Sounds entdeckt und wächst die Live-Kultur von morgen. Deshalb ist diese Entscheidung wichtig nicht nur für die Livekultur, sondern für die gesamte eng verzahnte Musikwirtschaft, die auf starke Nachwuchsförderung und nachhaltigen Karriereaufbau durch die Live-Branche angewiesen ist.“
Gleichzeitig seien Clubs unverzichtbarer Gesellschafts- und Standortfaktor, wie BDKV-Geschäftsführer Johannes Everke beschreibt: „Clubs sind wesentliche Orte für den Circle of Live, für Artists, für ein diverses Kulturleben, lebendige und attraktive Städte und für eine offene Gesellschaft. Dass das Kabinett diese Verantwortung und diesen Status nun offiziell anerkennt, lässt auf weitere gute Entscheidungen für die Livekultur hoffen. Die Themen liegen auf dem Tisch und Argumente haben wir genug.“
Noch sei die Reform nicht final beschlossen, schreibt der BDKV auf Linkedin. „Aber erstmals ist spürbar: Der politische und kulturelle Stellenwert von Clubkultur wird auch im Baurecht neu gedacht. Glückwunsch und viel Rückenwind euch weiterhin, Thore Debor, Christian Ordon, Iris Hinze, Michael Smosarski!“







