In einer LiveKomm-Mitteilung heißt es: „Der aktuelle Entwurf des Bundeskulturhaushalts 2027 sowie die Entwicklungen in den Landes- und kommunalen Haushalten verdeutlichen das strukturelle Ungleichgewicht, das seit jeher die deutsche Kulturlandschaft prägt. Während existentielle Fördermittel der Popkultur wie etwa der Festivalförderfonds gekürzt werden sollen (geplant ist eine Halbierung auf zwei Millionen Euro), dürfen die Bayreuther Festspiele mit einem Aufwuchs von 4,2 Millionen Euro auf 5,2 Millionen Euro planen. Die Konzentration auf die Förderung kultureller Leuchttürme lässt vermuten, dass der Kulturstaatsminister noch immer nicht erkennt, auf welchem Fundament diese stehen und welche Rolle die Popmusik in Deutschland tatsächlich spielt.“
Der Verband klagt, dass Kulturstaatsminister Weimer, wenn er in Interviews den größten Kulturhaushalt bejubelt, den es je in der Bundesrepublik gab, ignoriere, dass popkulturelle Orte mit vergleichsweise geringen öffentlichen Mitteln einen großen Teil der kulturellen Nachwuchsförderung und regionalen Wertschöpfung tragen, und dass Livemusik-Events im Jahr 2025 laut der aktuellen GEMA Song Economy knapp 75 Millionen Besucher*innen verzeichnen konnten.
Gleichzeitig zeige der jüngste „Relevanzmonitor Kultur“ der Bertelsmann Stiftung von 2025 eine aufschlussreiche Diskrepanz: „Zwar wollen 91 Prozent der Bevölkerung Theaterangebote für kommende Generationen erhalten, doch vier von fünf Befragten haben klassische Kulturangebote im vergangenen Jahr gar nicht besucht. 35 Prozent waren noch nie in einem klassischen Konzert oder einer Opernaufführung. Die Hochkultur genießt abstrakten gesellschaftlichen Rückhalt, wird aber von der großen Mehrheit nicht genutzt“, fasst die LiveKomm zusammen.
Dieser Realität trage der Regierungsentwurf 2027 nicht Rechnung, so der Verband weiter. „Denn die zentrale Pop- und Livemusikprogrammen des Bundes, darunter der Festivalförderfonds, der Amateurmusikfonds, das Reeperbahn Festival und die Initiative Musik, stehen zusammen circa 31 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Summe, die allein ein Theater in einer mittelgroßen Kommune in Deutschland erhält. Auf Bundesebene entspricht das, angesichts des aktuellen Kulturhaushalts von 2,36 Milliarden Euro nach derzeitiger Haushaltslage schätzungsweise gerade einmal 1,3 Prozent des Kulturetats der Bundesregierung, und das, obwohl in dieser Summe bereits die Soziokultur und der Jazz mitgerechnet sind. Stattdessen werden Förderprogramme die unter anderem auf den Nachwuchs oder den Erhalt von Spielstätten setzen (zum Beispiel das Bundesschallschutzprogramm) auf den Stand der Vorjahre zurückgesetzt oder eingestellt, obwohl der Bedarf aufgrund veränderter Kosten- um Umsatzstrukturen größer ist als je zuvor.“
Konkret formuliert die LiveKomm: „Warum insbesondere die Popkultur überproportionale Kürzungen zu verzeichnen hat, bleibt politisch unbeantwortet. Wie groß der Bedarf innerhalb der Szene ist, zeigen die aktuellen Zahlen: 74 Prozent der Clubs in Berlin sehen sich zunehmend auf öffentliche Förderung angewiesen. Tatsächlich macht Förderung laut der Clubstudie der Berliner Clubcommission von 2026 jedoch nur zwei Prozent des Umsatzes aus. Ebenfalls laut Clubstudie sehen 95 Prozent der befragten Clubs ohne strukturelle Verbesserungen die langfristige Existenz vieler Spielstätten gefährdet. „Während Mega-Events boomen, ist das Segment der kleinsten Konzerte (bis 500 Personen) das einzige, das gegenüber dem Vergleichsjahr 2019 einen Besuchendenrückgang um 5,7 Prozent verzeichnet – trotz nahezu gleichbleibender Veranstaltungszahl.“
Auch weist der Verband darauf hin, dass nach Berechnungen des Deutschen Musikinformationszentrums jede Theaterkarte an öffentlich finanzierten Häusern in Deutschland mit durchschnittlich rund 191 Euro pro Besuch subventioniert werde. Demgegenüber erhielten Livemusikveranstaltungen im Pop‑ und Clubbereich in der Regel keine institutionelle Grundförderung und finanzierten sich überwiegend aus Ticket‑ und Gastronomieerlösen; der laufende Zuschuss pro Ticket liege dort faktisch bei null Euro. „Die Förderprogramme der Initiative Musik sind dagegen seit Jahren massiv überzeichnet“, betont die LiveKomm.
Der internationale Vergleich zeige jedoch, dass es auch anders gehe. „Der Kulturstaatsminister verweist in Gesprächen gern darauf, dass andere Länder ‚größer’ denken. Hierzu lohnt ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen in Großbritannien: Dort soll unter dem neuen Premier Burnham als eine der ersten Maßnahmen die Gewerbesteuer unter anderem für Livemusik-Venues gesenkt und 30 Millionen Pfund zusätzlich in die lokale Musikindustrie investiert werden. Zudem steht mit dem LiveLineFunds ein brancheninternes Förderinstrument zur Verfügung, in dessen Rahmen bei Großveranstaltungen ein Pfund pro Ticket an Grassroots-Venues zurückfließt. Möglich wurde dies vornehmlich durch starke politische Rückendeckung und gezielten Branchenappellen.“
Auch in Deutschland befinde sich mit dem Live Music Fund Germany der Bundesstiftung LiveKultur ein solcher Fonds im Aufbau. „Er erhält jedoch bislang nicht die politische Unterstützung, die er gemäß der Branchensituation verdient. Würden zudem staatliche Kultur-Einrichtungen verpflichtet oder zumindest angehalten, sich bei popkulturellen Veranstaltungen an einem solchen Fonds zu beteiligen, ließe sich das strukturelle Ungleichgewicht der Förderlandschaft deutlich reduzieren. Bei einem ‚Club Euro’ pro Ticket hätten allein die Adele-Konzertabende im Jahr 2024 auf dem Gelände der Münchner Messe rund 730.000 Euro Investitionsmittel für den Strukturerhalt erbracht“, rechnet die LiveKomm vor.
Der Verband fordert:
1. Den Anteil des Kulturetats für die Popularmusikförderung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene signifikant zu erhöhen (den Forderungen der LiveMusikKommission entsprechend).
2. Analog zur Deutschen Tourismusstrategie einen ressortübergreifenden ‚Nationalen Maßnahmenplan LiveKultur‘ zu entwickeln, der verbindliche Ziele, konkrete Förderinstrumente und klare Zuständigkeiten für den Erhalt und die Stärkung der Livemusikspielstätten, Clubs und Festivals in Deutschland festschreibt. Diese Strategie soll zeitnah auf einem Live-Gipfel mit Einbeziehung der jeweiligen Live-Verbände erarbeitet werden.
3. Die Fortführung des von der Einstellung bedrohten Bundesschallschutzprogramms über das Bundesbauministerium.
4. Die Etablierung einer Sonderabgabe für die Livemusikbranche zu prüfen: Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat bestätigt, dass eine solche staatliche Abgabe – analog zur Filmförderung – rechtlich möglich ist. Insbesondere international agierenden Ticketing-Unternehmen sollte eine freiwillige Beteiligung am Live Music Fund nahegelegt werden. Andernfalls müsste eine Zwangsabgabe eingeführt werden. (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags(2026) „Livemusikveranstalter in Deutschland“ Aktenzeichen WD 1 – 3000 – 007/26, WD 3 – 3000 – 060-26, WD 4 – 3000 – 039/26). Zudem sollten geförderte Einrichtungen der Hochkultur über den Live Music Fund Germany zu einem Beitrag zum Erhalt der Popkulturlandschaft in ihrer Breite verpflichtet bzw. motiviert werden.
5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Abstimmung mit den Ländern ein bundesweit einheitliches Bescheinigungsverfahren nach § 4 Nr. 20a und 20b UStG für Musikclubs und Livemusikspielstätten zu etablieren (unabhängig von ihrer Rechtsform), welches die kulturelle Gleichstellung mit Theatern und öffentlichen Bühnen regelt.
Abschließend fordert der Verband, dass die Politik den Dialog mit Vertreter*innen der Live- und Popkultur intensivieren solle. Die LiveKomm schlägt daher vor, „im Rahmen eines Live-Gipfels die Herausforderungen des Livemusikbereichs in den Fokus zu rücken und einen Maßnahmenplan zu verabschieden. Schließlich ist dieser Bereich nach dem großflächigen Ausfall von Tonträgererlösen inzwischen die zuletzt verbliebene relevante Einkunftsquelle für Künstler*innen. Die Themen drängen, daher sollte ein Live-Gipfel bis Ende Oktober stattfinden.“






