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BDKV veröffentlicht Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unter dem Titel "How To Report" informiert der BDKV mit einem sogenannten Guidebook seine Mitglieder über die Änderungen, die für Unternehmen durch die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" in Kraft treten. An dem Leitfaden arbeiteten Sustainable Venue und The Changency mit.

Silas Schwarzkopp23.04.2025 14:13
BDKV veröffentlicht Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Soll bei der Veranstaltungsbranche im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung unter die Arme greifen: das BDKV-Guidebook "How To Report". Foto: BDKV

Bei "How To Report" geht es dem Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) vordergründig darum, den Mitgliedern die CSRD-Berichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) nahezubringen, die durch die gleichnamige EU-Richtlinie in Kraft tritt.

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