BDKV veröffentlicht Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Unter dem Titel "How To Report" informiert der BDKV mit einem sogenannten Guidebook seine Mitglieder über die Änderungen, die für Unternehmen durch die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" in Kraft treten. An dem Leitfaden arbeiteten Sustainable Venue und The Changency mit.
Soll bei der Veranstaltungsbranche im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung unter die Arme greifen: das BDKV-Guidebook "How To Report".Foto: BDKV
Bei "How To Report" geht es dem Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) vordergründig darum, den Mitgliedern die CSRD-Berichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) nahezubringen, die durch die gleichnamige EU-Richtlinie in Kraft tritt.
Bei "How To Report" geht es dem Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) vordergründig darum, den Mitgliedern die CSRD-Berichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) nahezubringen, die durch die gleichnamige EU-Richtlinie in Kraft tritt.