Digitaler Vertrieb

Bernd Neumann positioniert sich als „Anwalt der Kreativen“

Bei einem Urheberrechtssymposium von G+J Entertainment Media hat sich Kulturstaatsminister Bernd Neumann für einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums in der digitalen Medienwelt ausgesprochen. In seiner Keynote ging er auch auf ACTA und das Leistungsschutzrecht für Verlage ein.

Bei einem Urheberrechtssymposium von G+J Entertainment Media und der MBA – Media Business Academy hat sich Kulturstaatsminister Bernd Neumann für einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums im Digitalzeitalter ausgesprochen. In seiner Keynote zur Eröffnung der Veranstaltung „Der Schutz des geistigen Eigentums – Urheberrecht in der digitalen Medienwelt“ in Berlin erklärte der CDU-Politiker: „Die großen Chancen der Digitalisierung – für die Nutzer wie auch für die Urheber – zu nutzen und Risiken zu minimieren, das ist mein Credo, um diese aktuell größte kulturpolitische Herausforderung zu bestehen. Die Regeln der analogen Welt lassen sich nicht eins-zu-eins auf die digitale Welt übertragen.“ Das geltende Recht habe mit den technischen Entwicklungen nicht Schritt gehalten. Dennoch sei das Internet kein rechtsfreier Raum. „Dafür steht mit dem Erhalt unserer kulturellen Vielfalt zu viel auf dem Spiel“, warnte Neumann bei seiner Rede in der Berliner Bertelsmann-Repräsentanz.

Der Kulturstaatsminister bemängelte, dass „Debatten um das geistige Eigentum allzu häufig abstrakt geführt werden“. Es werde viel über das Urheberrecht gesprochen, aber viel zu wenig über die Urheber selbst. Dabei gehe es um Menschen, die von ihrer kreativen Arbeit leben müssten. „Was manche verharmlosend als ‚Internetpiraterie‘ abtun, betrifft im Kern das Schicksal von hunderttausenden Kreativen. Kreative Arbeit ist keine Freizeitbeschäftigung, sondern der Broterwerb für bildende Künstler und Künstlerinnen, Orchestermusiker, Komponisten, Kameraleute, Regisseure, Cutter, Schauspieler, Journalisten, Schriftsteller, Übersetzer, Designer, Fotografen und viele mehr.“

Als Staatsminister sieht es Neumann als seine Aufgabe an, die Rahmenbedingungen für das kreative und künstlerische Schaffen mitzugestalten. „Dabei verstehe ich mich als Anwalt der Kreativen“, so Neumann und verwies dabei auf sein vor rund einem Jahr publiziertes Zwölf-Punkte-Papier. „Die zentrale Aussage des Papiers lautet: Der Urheber ist und bleibt Ausgangspunkt des Urheberrechts – unbeschadet der Interessen der Nutzer, die wir natürlich auch im Auge heben müssen. Viele betrachten das Urheberrecht als ein Instrument von gestern, aus der analogen Welt. Ich setze mich gegen Versuche ein, das Urheberrecht zu schwächen oder in ein Nutzerrecht umzudeuten.“

Dabei erinnerte der CDU-Mann auch an den geltenden Koalitionsvertrag und zitierte daraus: „Wir werden das Urheberrecht entschlossen weiterentwickeln mit dem Ziel, ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit des Urheberrechts zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir zügig die Arbeit an einem Dritten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (‚Dritter Korb‘) aufnehmen. Wir werden unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet schaffen.“

Als positive Initiative wertet Neumann die Warnhinweisstudie des Bundeswirtschaftsministeriums, die zeige, dass ein Warnhinweismodell in verfassungskonformer Weise möglich sei. Auch das ACTA-Abkommen verfolge einen grundsätzlich richtigen Ansatz, „denn mit diesem Abkommen werden im Prinzip die bereits in Deutschland bestehenden Regeln zu einer europäischen Grundlage gemacht.“

Den Beschluss zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage begrüßte Neumann ebenfalls: „Presseverlage müssen ein eigenes rechtliches Fundament zur Durchsetzung ihrer Rechte im Internet haben. Es kann nicht sein, dass profitorientierte Anbieter gratis auf Inhalte zugreifen.“ Das Prinzip der Verwertungsgesellschaften müsse auch hier greifen. „Der Beschluss der Koalition vom Wochenende ist auch deshalb wichtig, weil er deutlich macht, dass die Bundesregierung geistiges Eigentum schützen will.“

Für das Symposium „Der Schutz des geistigen Eigentums – Urheberrecht in der digitalen Medienwelt“ hatten neben Politikern wie MdB Ansgar Heveling (CDU), MdB Thomas Jarzombek (CDU), MdB Marco Wanderwitz (CDU), MdB Lars Klingbeil (SPD), MdB Angelika Krüger-Leißner (SPD), MdB Johannes Kahrs (SPD), MdB Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen), MdB Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen), MdB Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) und der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Hans-Joachim Otto (FDP) auch Branchenrepräsentanten wie VdF-Geschäftsführer Johannes Klingsporn, HDF-Vorstand Thomas Negele, BVV-Vorstand Joachim A. Birr, BIU-Geschäftsführer Dr. Maximilian Schenk, BVMI-Geschäftsführer Dr. Florian Drücke, Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco, und GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy ihr Kommen angekündigt. Ausführliche Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.