LiveKomm kritisiert „folgenlose“ Baunutzungsverordnung

Am 7. Mai beschlossen Union, SPD, Linke, FDP und Grüne, die Baunutzungsverordnung dergestalt anzupassen, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstaätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden. Allerdings entfalte der Beschluss „bislang keine Wirkung“, moniert die LiveKomm.

Am 7. Mai 2021 beschlossen Union, SPD, Linke, FDP und Grüne, die Baunutzungsverordnung dergestalt anzupassen, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungssta?tten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden. Allerdings entfalte der Beschluss „bislang keine Wirkung“, moniert die LiveKomm.

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