Internationale Konferenz beschließt Ausnahmeregelung für Instrumente

Seit 2016 sorgte das Artenschutzabkommen CITES für Probleme bei Musikalienhändlern, aber auch bei tourenden Musikern. Einige Holzarten kamen auf die Liste, was Verkaufs- und Exportbestimmungen mit sich brachte. Eine CITES-Konferenz hat nun eine Ausnahmeregelung beschlossen.

Seit 2016 sorgte das Washingtoner Artenschutzabkommen Convention On International Trade in Endangered Species Of Wild Fauna And Flora (CITES) für Probleme bei Musikalienhändlern, aber auch bei tourenden Musikern.

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