Digitaler Vertrieb

BGH verweist Streit zwischen Peterson und YouTube an den EuGH

Am 13. September hat der Bundesgerichtshof in dem Verfahren Peterson gegen Google & YouTube entschieden, dass die Frage, inwieweit YouTube haftet, wenn Verbraucher auf der Plattform urheberrechtlich geschützte Inhalte hochgeladen haben, dem EuGH vorzulegen ist. Der BVMI begrüßt die Entscheidung.

Im Mai 2018 verhandelte der Bundesgerichtshof die Revision im langjährigen Streit zwischen dem Musikproduzenten Frank Peterson und YouTube. In der Auseinandersetzung geht es um Haftungsfragen für Urheberrechtsverletzungen bei sogenanntem User Generated Content auf den Onlineseiten der Google-Videoplattform YouTube.

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