Im Verfahren von Sony Music gegen den Streamripping-Dienst MusicMonster.FM entschied das Oberlandesgericht München am 22. November 2018, dass der Dienst rechtswidrig und unlizenziert ist.
BVMI wertet Urteil gegen Streamripping-Dienst MusicMonster.FM als Erfolg
Das Oberlandesgericht in München entschied am 22. November, dass der Streamripping-Dienst MusicMonster.FM rechtswidrig ist. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) lobt das Urteil als wichtige Entscheidung.






