BVMI wertet Urteil gegen Streamripping-Dienst MusicMonster.FM als Erfolg

Das Oberlandesgericht in München entschied am 22. November, dass der Streamripping-Dienst MusicMonster.FM rechtswidrig ist. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) lobt das Urteil als wichtige Entscheidung.

Im Verfahren von Sony Music gegen den Streamripping-Dienst MusicMonster.FM entschied das Oberlandesgericht München am 22. November 2018, dass der Dienst rechtswidrig und unlizenziert ist.

Neugierig?

Jetzt als Abonnent anmelden und weiterlesen.

Du hast noch kein Abo? Dann hol dir jetzt das Digitalabo für nur 39,90 Euro pro Monat.

Anmelden