Im langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Musikproduzenten Frank Peterson einerseits sowie Google und YouTube andererseits stand, nachdem der Bundesgerichtshof das Verfahren 2018 weiterverwiesen hatte, am 22. Juni 2021 die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes auf der Agenda. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob es sich um eine öffentliche Wiedergabe handelt, wenn Plattformen von Nutzern hochgeladene Inhalte zugänglich machen, beziehungsweise inwieweit die Betreiber von UGC-Plattformen haften, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke auf diese Dienste hochladen. So ganz eindeutig fiel die Entscheidung allerdings nicht aus, zudem basiert sie auf dem früheren europäischen Urheberrecht.
EuGH entscheidet in Sachen Peterson vs. YouTube
Im langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Musikproduzenten Frank Peterson und den YouTube-Betreibern stand am 22. Juni die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes auf der Agenda. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob es sich um eine öffentliche Wiedergabe handelt, wenn Plattformen von Nutzern hochgeladene Inhalte zugänglich machen.






